Rechtsprechung
BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1978 - IV A 1496/76
- BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 352.78 -).Teilen der Ehegatte und etwaige minderjährige Kinder die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat in der Regel zuzumuten (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]).
- BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78
Das gilt auch insoweit, als das Berufungsgericht nicht wegen der straffreien Führung des Klägers zwischen der letzten Verurteilung und dem Widerspruchsbescheid die Wiederholungsgefahr für ausgeräumt erachtet hat (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, grundsätzlich auch dann rechtmäßig ist, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78
Teilen der Ehegatte und etwaige minderjährige Kinder die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat in der Regel zuzumuten (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]).
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76
Aufenthaltsgesetz/EWG
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78
Zwar wird die Ausländerbehörde berücksichtigen, daß dem Strafrecht und dem Ausländerrecht weitgehend unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde liegen, sie muß aber der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei ihrer Beurteilung der Wiederholungsgefahr wesentliche Bedeutung beimessen und kann deshalb von ihr grundsätzlich nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abweichen (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 -). - BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78
Die Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG ermöglicht auch eine nachträgliche Befristung (Beschluß vom 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 -). - BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschluß vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 352.78 -).
- BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80
Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen Begehung von Straftaten - …
Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit eine solche Gefahr im Hinblick auf eine Zeit straffreier Führung seit der letzten Verurteilung als ausgeräumt erachtet werden kann (Beschlüsse vom 9. März 1979 - BVerwG 1 B 296.78 -, vom 29. Juli 1980 - BVerwG 1 B 789.80 -). - BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80 Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit eine solche Gefahr im Hinblick auf eine straffreie Führung in der Zwischenzeit als ausgeräumt erachtet werden kann (Beschlüsse vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -, vom 9. März 1979 - BVerwG 1 B 296.78 -).